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allgemeine geschäftsbedingungen (agb)

für brandly faces – Kreativ- und Eventleistungen 
(Stand: 01.01.2024)
I. allgemeine bestimmungen

 1. Geltungsbereich 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Event & Kreativ Studios der brandly faces gegenüber ihren KundInnen – sowohl für KreativkundInnen als auch für EventkundInnen (im Folgenden gemeinsam als der/die AuftraggeberIn bezeichnet).

 2. Begriffsbestimmungen 
Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Definitionen:

  • Auftrag: 
    Das Vertragsverhältnis zwischen brandly faces und dem/der AuftraggeberIn 

  • AuftraggeberIn: 
    Die Partei, die die Leistung von brandly faces erhält

  • AuftragnehmerIn: 
    Die Partei, die die im Vertrag vereinbarten Leistungen erbringt.

 

 3. Vertragsannahme 
Mit der Beauftragung akzeptiert der/die AuftraggeberIn die hier aufgeführten AGB. Die Erbringung erster Leistungen gilt als Anerkennung dieser AGB.
(Haupt-Firmensitz: …)

 

 4. Vertragsparteien 
Diese AGB gelten auch, wenn der/die AuftraggeberIn im eigenen Namen, im Namen Dritter oder für fremde Rechnung handelt. In diesem Fall haftet der/die AuftraggeberIn für die Vertragserfüllung seiner KundInnen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

 5. Angebot und freibleibende Angebote 
Alle Angebote von brandly faces sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebots durch den/die AuftraggeberIn zustande.

 

 6. Vertragsschluss  
Mit der Annahme des Angebots erklärt der/die AuftraggeberIn verbindlich, sämtliche in diesen AGB enthaltenen Bedingungen zu akzeptieren. Mündliche Nebenabreden haben keinen verbindlichen Charakter, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Bereits vor Bestätigung erbrachte Leistungen gelten als vorläufig und bedürfen der nachträglichen Zustimmung des/der AuftraggeberIn.

II. leistungsbeschreibung

 1. Leistungsangebot und Angebotsphase
Vor Beginn der Vertragsbeziehungen übersendet das Event & Kreativ Studio dem/der AuftraggeberIn einen Kreativvorschlag bzw. eine Eventbudgetkalkulation („Angebot“). Das Vertragsverhältnis (bestehend aus Angebot, diesen AGB und allen Nebenabreden) wird – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp – in kaufmännischer Weise als Auftrag bezeichnet.

 

 2. Leistungsbereiche 

  • Kreativleistungen:
    Branding & Corporate Design, Social Media Management, UI/UX‑Design, Webdesign, Copywriting, Fotografie & Videografie und Marketingkonzeption.

  • Eventleistungen:
    Eventmanagement (Planung, Organisation, Durchführung, Begleitung, Nachbereitung, Vermittlung Dritter, Steuerung von Gewerken, Beratung und Betreuung).

III. leistungsdurchführung und mitwirkung

 1. Allgemeine Regelungen (beide Kategorien – als Dienstleistungen) 

  • Ausführung:
    Das Event & Kreativ Studio erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Angebote werden erst mit schriftlicher (z. B. per E-Mail bzw. mit Unterschrift des Angebotes) Bestätigung durch den/die AuftraggeberIn verbindlich.

  • Termine:
    Das Studio bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Terminüberschreitungen hat der/die AuftraggeberIn erst nach einer Mahnung mit mindestens 14 Tagen Nachfrist weitere Rechte geltend zu machen.

  • Leistungsänderungen:
    Änderungen der Leistung bedürfen der schriftlichen (auch per E-Mail) Vereinbarung. Fehlt eine spezielle Vergütungsregelung, gelten der übliche Preisschlüssel oder die marktübliche Vergütung.

 

 2. Spezifische Regelungen für Kreativleistungen 

  • Nachbesserungen:
    Der/die AuftraggeberIn hat bei Kreativleistungen einmalig Anspruch auf eine kostenfreie Nachbesserung („Korrekturschleife“) zu einem konkreten Element nach vorheriger Absprache. Weitere Korrekturschleifen werden gesondert vergütet.

  • Korrekturabzüge:
    Vor Ausführung von Vervielfältigungen der von brandly faces erstellten Produkte erhält der/die AuftraggeberIn nach Erstellung der in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug zur Prüfung. Der/die AuftraggeberIn hat diesen Korrekturabzug innerhalb von 7 Tagen auf Richtigkeit sowie auf Tippfehler zu prüfen und etwaige Änderungswünsche schriftlich (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Geht der/die AuftraggeberIn nicht innerhalb dieser Frist vor, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Für weitere Korrekturschleifen werden zusätzliche Vergütungen in Rechnung gestellt.

  • Stornierung:
    Storniert der/die AuftraggeberIn den Auftrag vor Abnahme bzw. vor Leistungserbringung, ist brandly faces berechtigt, Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie Aufwendungen zu verlangen. Pauschale Vergütungen erfolgen gemäß folgender Staffelung:

    • Ab sechs Monate vor vereinbarter Leistung: 25 %

    • Ab drei Monate: 50 %

    • Ab einem Monat: 75 %
      (Sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.)

 

 3. Spezifische Regelungen für Eventleistungen 

  • Kündigung und Stornierung:

    1. Jeglicher Rücktritt, Kündigung oder Stornierung von Verträgen hat ausschließlich in Schriftform zu erfolgen.

    2. Bei Rücktritt, Kündigung oder Stornierung ohne wichtigen Grund gelten folgende pauschale Schadensersatzansprüche:

      • Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss: 25 %

      • Absage bis 3 Monate vor Veranstaltungstag: 40 %

      • Absage bis 2 Monate: 60 %

      • Absage bis 1 Monat: 80 %

      • Absage bis 2 Wochen: 90 %

      • Danach: 100 % zzgl. weiterer, separat ausgewiesener Stornierungskosten (z. B. Catering, Technik, Personal).

    3. Kommt der/die AuftraggeberIn seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder verweigert der/die AuftraggeberIn die Abnahme trotz ordnungsgemäßer Fertigstellung, ist brandly faces von weiteren Leistungsverpflichtungen befreit und behält Schadensersatzansprüche vor.

  • ​​Mitteilung von Teilnehmerinformationen

  1. Die endgültige Anzahl der teilnehmenden Personen sowie Informationen zu etwaigen Unverträglichkeiten oder Allergien in Bezug auf die ausgewählten Speisen sind spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich an brandly faces zu übermitteln.

  2. Eine verspätete Mitteilung kann dazu führen, dass individuelle Anpassungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Sofern eine Anpassung nach Ablauf der Frist realisierbar ist, behält sich brandly faces das Recht vor, einen Preisaufschlag für den zusätzlichen organisatorischen Aufwand zu erheben.

  3. Änderung der Gästeanzahl nach Ablauf der 14-Tage-Frist: 

    • ​Erhöhung der Gästeanzahl: Eine nachträgliche Erhöhung der Gästeanzahl kann nur nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden und ist mit einem Preisaufschlag von 20% auf die regulären Kosten pro zusätzlich angemeldetem Gast verbunden.

    • Reduzierung der Gästeanzahl: Erfolgt nach Ablauf der 14-Tage-Frist eine Reduzierung der Gästeanzahl, bleibt die ursprünglich vereinbarte Zahlungspflicht in vollem Umfang bestehen. Die Kosten für die nicht erscheinenden Gäste sind weiterhin zu 100 % zu tragen. Es gelten ergänzend die Stornierungsbedingungen.

  4. brandly faces übernimmt keine Haftung für etwaige Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen, sofern die entsprechenden Informationen nicht fristgerecht oder vollständig bereitgestellt wurde

 

 4. Mitwirkungspflichten 
Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Entscheidungen in geeigneter und rechtzeitiger Form zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. In einem solchen Fall ist brandly faces berechtigt, etwaige Mehrkosten, die durch die Verzögerung entstehen, gesondert in Rechnung zu stellen. Der/die AuftraggeberIn trägt das Risiko, dass unzureichende Mitwirkung zu Verzögerungen oder Leistungseinbußen führt, und stellt brandly faces von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Sollte die Mitwirkung in erheblichem Umfang oder wiederholt nicht erfolgen, ist brandly faces berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen.

 5. Produktionsleitung und –überwachung (Kreativleistungen) 

  • Leistungsumfang:
    Die Produktionsleitung und -überwachung von durch brandly faces erstellten Produkten erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen im Auftrag.

  • Entscheidungsbefugnis und Änderungen:
    Bei Übernahme von Produktionsleistungen ist brandly faces berechtigt, eigenständig notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Produktionsvorgänge können von dem/der AuftraggeberIn nach schriftlicher (z. B. per E-Mail) Vereinbarung näher definiert und nachträglich geändert werden. Fehlt eine spezielle Vergütungsvereinbarung, gilt der übliche Preisschlüssel bzw. die marktübliche Vergütung. Ergänzend gilt: Änderungswünsche, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.

 6. Rechtliche Zulässigkeit der Inhalte 
Der/die AuftraggeberIn sichert zu, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte, Materialien und Vorgaben (z. B. Texte, Bilder, Konzepte) rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Etwaige Schadensersatzansprüche, die aus der Nutzung oder Weitergabe solcher Inhalte resultieren, gehen ausschließlich zu Lasten des/der AuftraggeberIn.

IV. zahlungsbedingungen

 1. Für Kreativleistungen 

  • Zahlungsmodalitäten:
    Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, stellt brandly faces 60 % des im Angebot genannten Gesamtpreises vor Erbringung der Leistungen in Rechnung. Der Restbetrag wird nach Abnahme bzw. nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung fällig.

  • Abrechnungszeiträume:
    Bei längeren Leistungszeiträumen (über 30 Tage) erfolgt die Abschlagsabrechnung jeweils zum Monatsende.

  • Fristen:
    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.

 

 2. Für Eventleistungen 

  • Zahlungsmodalitäten:
    Die Vergütung wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Bei Auftragserteilung erfolgt eine Akontorechnung über 50 % der Gesamtsumme. Einen Monat vor Veranstaltungsbeginn wird eine weitere Akontorechnung über 30 % gestellt, und die Restzahlung (20 % plus eventuelle Zusatzkosten) ist nach Abschluss der Veranstaltung fällig.

  • Teilleistungen und Zusatzleistungen:
    Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden; alle nicht im Angebot enthaltenen Zusatzleistungen werden extra berechnet.

V. rechte, eigentum und geheimhaltung

 1. Nutzungsrechte und Urheberrecht (Kreativleistungen) 
Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, erwirbt der/die AuftraggeberIn mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von brandly faces erbrachten Leistungen für eine Dauer von 6 Monaten nach Abnahme bzw. nach Leistungserbringung, sofern keine Abnahme erfolgt. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf die vereinbarten Veröffentlichungsformen (z. B. Print, Digital, Radio, TV) beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von brandly faces erbrachten Leistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von brandly faces zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von brandly faces.

 2. Zustimmungen Dritter 
Sind zur Erstellung oder Umsetzung der Arbeitsergebnisse von brandly faces Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird brandly faces diese Rechte und Zustimmungen im Namen und für Rechnung des/der AuftraggeberIn einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG gehen zu Lasten des/der AuftraggeberIn.

 3. Haftung für Rechte Dritter 
brandly faces übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.

 4. Abgelehnte Entwürfe 
Nutzungsrechte für von dem/der AuftraggeberIn abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei brandly faces. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

 5. Referenznutzung 
brandly faces ist berechtigt, die Markenzeichen des/der AuftraggeberIn sowie die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbegrenzt als Referenz für Werbe- und Marketingzwecke auf ihrer Website, Social Media Kanäle in Präsentationen und in Pressemitteilungen zu verwenden.

 6. Vertraulichkeit 
Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Texte und sonstige Unterlagen dürfen ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede Änderung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von brandly faces. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

 7. Persönlichkeitsrechte und Nutzung von Aufnahmen 

Die Zustimmung zur Nutzung der im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Bilder und Videos sowie die Freigabe der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen für die Eigenwerbung von brandly faces und dem/der FreelancerIn erfolgt durch den/die AuftraggeberIn. Der/die AuftraggeberIn stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen und trägt die Verantwortung für deren rechtmäßige Einholung. brandly faces übernimmt hierfür keine Haftung. Der/die AuftraggeberIn stellt brandly faces zudem von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder fehlerhaften Einwilligung resultieren

 

 8. Eigentumsvorbehalt 
brandly faces behält sich das Eigentum an allen von ihren erstellten Leistungen, Entwürfen, Zeichnungen und Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen vor. Sofern der Vertrag nicht zustande kommt, ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet, sämtliche von brandly faces zur Verfügung gestellten Unterlagen, Entwürfe und Kopien auf Verlangen vollständig zurückzugeben und etwaige Vervielfältigungen zu vernichten.

VI. gewährleistung, gefahrenübergang und haftung

 1. Gefahrenübergang und Gewährleistung (Eventleistungen) 

  • Abnahme und Gefahrenübergang:
    Die Abnahme der Leistungen bzw. der Übergang von Gefahr erfolgt durch Begehung, Probeablauf oder Generalprobe. Verweigert der/die AuftraggeberIn die Abnahme trotz wesentlicher Übereinstimmung mit den Vereinbarungen, gilt die Leistung als abgenommen.

  • Mängelrüge:
    Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme bzw. nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mangelfrei.

 2. Haftung 

  • Für Kreativleistungen:

    • Es gilt, dass keine Regelung die Haftung einer Partei einschränkt, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist.

    • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung (vorbehaltlich wichtiger Kardinalpflichten) ausgeschlossen.

    • Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den niedrigeren Betrag von EUR 25.000,00 oder den im Angebot genannten Gesamtpreis beschränkt.

    • brandly faces haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler bei Fremdleistungen.

  • Für Eventleistungen:

    • brandly faces haftet aus welchem Rechtsgrund auch immer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z. B. Gesundheit, Körper, Leben).

    • Für typische, vorhersehbare Schäden ist die Haftung begrenzt; vertragsuntypische Folgeschäden sind – auch bei grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

    • Die Haftung für von beauftragten Drittdienstleistern erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen.

VII. höhere gewalt und außergewöhnliche umstände

 1. Höhere Gewalt: 
Kann brandly faces aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Krieg, Naturkatastrophen, schwere Gesundheitsrisiken/Pandemie) die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, gelten die Regelungen zu Kündigung und Stornierung entsprechend.

 2. Wetter: 
Wetterbedingte Ereignisse (starker Regen, Schnee, Eis etc.) stellen grundsätzlich keine höhere Gewalt dar – ausgenommen ist Hochwasser im direkten Umfeld der Veranstaltungsstätte.

 3. Bedrohungssituationen:
Bei ernstzunehmenden Bedrohungen (z. B. terroristische Anschlagsdrohungen) trägt der/die AuftraggeberIn das Risiko; in solchen Fällen gelten die Regelungen der Stornierung.

VIII. datenschutz und aufbewahrung

 1. Datenschutz: 
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz und DSGVO verarbeitet.

 2. Aufbewahrung: 
Unterlagen, die den Auftrag betreffen, werden von brandly faces für drei Jahre ab Beginn des Folgejahres aufbewahrt. Der/die AuftraggeberIn ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung von Originalvorlagen oder deren Duplikaten.

IX. gerichtsstand und erfüllungsort

 1. Gerichtsstand: 

Für alle Streitigkeiten – insbesondere, wenn der/die AuftraggeberIn Kaufmann ist – ist der Sitz von brandly faces ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der/die AuftraggeberIn keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder ihren/seinen Sitz ins Ausland verlegt.

 2. Erfüllungsort: 

  • Zahlungen: Berlin

  • Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen: der jeweilige Veranstaltungsort

  • Herstellung/Weiterverarbeitung beweglicher Sachen: Berlin (Schickschuld)
    In allen übrigen Fällen ist – soweit sich aus der Natur des Vertragsverhältnisses nichts anderes ergibt – Berlinmaßgeblich.

X. haftungsausschluss für drittanbieter-tools

 1. Bereitstellung und Nutzung: 
Wird der/die AuftraggeberIn ein Drittanbieter-Tool (z. B. Eventapps) vermittelt oder dessen Nutzung ermöglicht, erfolgt dies ausschließlich auf Basis der Geschäftsbedingungen und Lizenzvereinbarungen des Drittanbieters.

 

 2. Haftung: 
brandly faces übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit oder Mängel solcher Drittanbieter-Tools – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl/Vermittlung vor.

 

 3. Vertragsbeziehung: 
Mit der Nutzung von Drittanbieter-Tools entsteht ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem/der AuftraggeberIn und dem jeweiligen Drittanbieter. brandly faces ist in diesem Fall nicht Vertragspartner.

XI. schlussbestimmungen

 1. Salvatorische Klausel: 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Sinn und Zweck möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu ersetzen.

 2. Priorität: 
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Angebot gelten die Regelungen des Angebots.

 

 3. Schriftformerfordernis für Änderungen: 
Alle Auftragsänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail gilt als schriftliche Bestätigung.

 

 4. Schriftform für AGB-Änderungen: 
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen ebenfalls der Schriftform (auch ein Verzicht auf die Schriftform bedarf dieser Form).

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